Die Vorteile der Brandschutzberatung

Übersicht der Leistungen
Leistungen im Detail
Beratung und Planung
Brandschutz- und Risikoberatung
Die Gesundheit von Menschen, der Erhalt von Sachwerten, wie Gebäude, Inventar und Material kann durch die Einhaltung von spezifischen Anforderungen an die Sicherheitstechnik kontrolliert und sichergestellt werden. Dazu müssen die tatsächlichen Risiken, vornehmlich im Brandschutz, festgestellt und die Maßnahmen zu deren Minimierung besprochen werden.
Fachplanung für vorbeugenden Brandschutz
Im Baugenehmigungsverfahren sind Angaben zum Brandschutz erforderlich. Der Brandschutznachweis enthält die Angaben zum Mindestbrandschutz zum jeweiligen Objekt und ist ein Teil des Bauantrags.
Für besondere Bauten sind Lösungen erforderlich, die passend zum Objekt und der Nutzung entwickelt werden und sich in einem Brandschutzkonzept wiederfinden.
Brandschutzpläne
Die visuelle Zusammenfassung der baulichen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen, die aus Brandschutzkonzepten und den baurechtlichen Vorgaben resultieren, zeigt als grafischer Teil der Dokumente die Bestandteile des Brandschutzes im Objekt. Oftmals sind sie im Bestand nicht vorhanden und können nachträglich erstellt werden.
Brandfallsteuermatrix
Gebäude werden heute mit komplexen Techniken und Steuerungen für die Gebäude-, Sicherheits- und Brandmeldetechnik ausgestattet. Damit der Brandschutz in seiner Gesamtheit funktioniert, müssen die Anlagen zusammenwirken. In der Brandfallsteuermatrix werden die Abhängigkeiten der Anlagensteuerungen dargestellt und diese dient der Umsetzung in der Installation der Technik.
Vor der Inbetriebnahme, der Nutzungsaufnahme oder der davorliegenden behördlich geforderten Prüfung kann eine Wirk-Prinzip-Prüfung oder ein Vollprobetest durchgeführt werden.
Überwachung und Qualitätssicherung
Brandschutztechnische Bau- und Objektüberwachung
In der Bauausführung und im Bestand ist die brandschutztechnische Überwachung wesentlich. Mangelfreiheit im Brandschutz verhindert die Verzögerung des Nutzungsbeginns und so mögliche Folgekosten. Mit der weiterführenden Überwachung im Bestand werden auftretende Mängel vermieden oder behoben, sodass kein kritischer Zustand auftritt.
Während der Planungs- und Bauphasen werden mit brandschutzrelevanten Themen Beteiligte unterstützt, um den vorgesehenen Brandschutz sicherzustellen.
Bauordnungsrechtliche Prüfung von selbständigen Löschanlagen (auf Anfrage)
Zur Sicherstellung der Wirksamkeit und Betriebssicherheit erforderlicher sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen sind Prüfungen entsprechend der SPrüfV erforderlich. Die Anlagen müssen im laufenden Betrieb dauerhaft wirksam sein und entsprechend der Prüfverordnung wiederholt geprüft werden.
Prüfsachverständige für die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen sind nach der Verordnung über die Prüfingenieure, Prüfämter und Prüfsachverständigen im Bauwesen (PrüfVBau) anerkannt.
Externer Brandschutzbeauftragter
Im Baurecht können sie vorgeschrieben sein und in Sonderbauten wird ein Brandschutzbeauftragter meistens behördlich gefordert. Auch seitens der Versicherungen können sie im Zuge der Verträge gefordert werden und
haben einen positiven Einfluss auf die Prämien haben. Diese Aufgaben können auch von einem extern bestellten Brandschutzbeauftragten ausgeführt werden.
Feuerwehr-, Flucht- und Rettungsdokumente
Flucht- und Rettungspläne
Flucht- und Rettungspläne sorgen für die Orientierung, um im Gefahrenfall ein Gebäude auf dem schnellsten und sichersten Weg verlassen zu können. Die Feuerwehr oder andere Rettungskräfte können sich ebenfalls an den Plänen orientieren, um einen Schaden bekämpfen zu können. Die Erfordernis von Flucht- und Rettungswegplänen ergibt sich aus Vorschriften und Richtlinien und kann durch eine besondere Art der Nutzung von Gebäuden durch Behörden gefordert werden.
Feuerwehrpläne
Im Schadenfall sind Feuerwehrpläne wichtig für die Einsatzkräfte, um einen Überblick, und wichtige Informationen und Gefahrenbereiche zum Objekt zu erhalten. Bestandteile sind Objektinformationen, ein Übersichtsplan, Geschosspläne und gegebenenfalls Sonderpläne. Der Feuerwehrpläne wird nach der aktuellen Norm oder entsprechend der örtlichen Anforderungen erstellt. Erforderlich sind Feuerwehrpläne, sofern Richtlinien oder Verordnungen oder Behörden dies verlangen.
Feuerwehrlaufkarten
Für Gebäude mit einer Brandmeldeanlage sind Feuerwehrlaufkarten erforderlich. Durch numerische Zuordnungen werden die Melder auf Plänen grafisch dargestellt. Die Feuerwehr findet mit den am Tableau aufbewahrten Feuerewehrlaufkarten schnell den ausgelösten Melder und kann einen Schaden schnell bekämpfen. Die Karten werden nach der aktuellen Norm DIN 14675 erstellt.
Spezifische Brandschutzmaßnahmen
Brandschottungen
Durchdringungen, die beispielsweise für Elektro- oder Rohrleitungen erforderlich sind, müssen mit Brandschottungen wieder so verschlossen werden, dass die geforderte Widerstandfähigkeit gegen Feuer wieder hergestellt ist. Dazu müssen zugelassene Produkte eingesetzt und durch eingewiesene Fachkräfte eingebaut werden.
Zusätzliche Leistungen
Auf Anfrage
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Bauordnungsrechtliche Prüfung von Löschanlagen nach SPrüfV mit einem Mitarbeiter
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Weitere Dienstleistungen nach Absprache (z.B. Sicherheitskonzept aus dem Bereich Schutz- und Sicherheit)
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Prüfung und Wartung von Feststellanlagen und Brandschutztüren
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Brandwarnmeldeanlagen (keine Brandmeldeanlagen)
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Feuerwehrpläne
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Feuerwehrlaufkarten
Brandschutz minimiert das Risiko von Brandgefahren und schützt Menschen.
Sachwerte wie Gebäude und Inventar bleiben vor Feuer- und Rauchschäden bewahrt.
Der Brandschutz verhindert teure Betriebsunterbrechungen und sichert einen schnellen Neustart.
Professionelle Umsetzung erleichtert die behördliche Abnahme.
Gesetzliche Vorschriften werden erfüllt und Haftungsrisiken vermieden.
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Brandschutzberatung -
wichtiger denn je!
Brandschutz ist wichtiger denn je, da moderne Bauweisen und Technologien zunehmend komplexer werden. Die Anforderungen an Sicherheitsmaßnahmen steigen, um Menschen und Sachwerte zu schützen. Um Risiken früh zu erkennen und Katastrophen zu verhindern, ist ein umfassender Brandschutz unverzichtbar – für die Sicherheit von Mensch und Wirtschaft.
Jährlich gibt es in Deutschland:
1.226
gemeldete Brände
6.200
schwere Brandverletzungen
97 Mio
Euro Schaden aus
Brandfällen
333
Feuertote
Häufig gestellte Fragen
Es besteht keine generelle Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Jedoch können die Bundesländer in ihrem jeweiligen Baurecht die Bestellung vorschreiben. Aufgrund hoher Personenzahl in Gebäuden, insbesondere Krankenhäuser, große Hotels, größere Verkaufsstätten und größere Industriebauten, ist hier mit erhöhten Gefahren zu rechnen. Zudem kann die zuständige Baubehörde bei Sonderbauten einen Brandschutzbeauftragten fordern. Grundsätzlich sehe ich die Notwendigkeit eines Brandschutzbeauftragten in jedem größeren Unternehmen als gegeben an. Zudem fordern Versicherungen den Brandschutzbeauftragen bzw. werten die Anwesenheit eines Brandschutzbeauftragten positiv in der Prämie. Der Brandschutzbeauftragte steht den Verantwortlichen zu Fragen des baulichen, organisatorischen, vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes beratend zur Seite und zeigt erforderliche Maßnahmen auf. Er kümmert sich um die Schulung der Mitarbeiter in der Verhütung von Bränden und dem Verhalten im Brandfall und die Einweisung der Brandschutzhelfer, welche je nach Bundesland in differenzierten Personenzahlen vorhanden sein müssen. Zudem unterliegt ihm die Überprüfung der sicheren Flucht- & Rettungswege, der Fluchtwegebeschilderung und der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen.
Ein Flucht- und Rettungsplan zeigt auf, wie man im Notfall ein Gebäude schnell und sicher verlassen kann. Er enthält eine Übersicht mit Notausgängen, Rettungswegen, Sammelplätzen sowie die Standorte von Feuerlöschern und Erste-Hilfe-Einrichtungen. Solche Pläne sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch entscheidend, um in Gefahrensituationen Leben zu schützen, Panik zu vermeiden und Einsatzkräften eine schnelle Orientierung zu ermöglichen. Dazu müssen die Pläne aktuell, gut lesbar und übersichtlich sein. Für Unternehmen ist er zudem ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsverantwortung gegenüber Mitarbeitenden und Besuchern.
Brandschottung bedeutet, dass Öffnungen in Wänden oder Decken, durch die Kabel, Rohre oder Leitungen verlaufen, so verschlossen werden, dass Feuer und Rauch im Brandfall nicht in andere Bereiche gelangen können. Diese Maßnahme hilft, die Ausbreitung eines Feuers zu verhindern und sorgt dafür, dass Fluchtwege länger nutzbar bleiben und die Sicherheit im Gebäude erhöht wird.
Unter Brandschutz werden alle Maßnahmen gezählt, die dazu dienen, die bauordnungsrechtlichen Schutzziele zu erreichen. Dabei wird der Brandschutz in die vorbeugenden und abwehrenden Teilbereiche untergliedert.
Der vorbeugende Brandschutz besteht aus dem baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz.
Die Landesbauordnungen definieren fast ausschließlich Maßnahmen, die zum baulichen Brandschutz, wie Gebäudekonstruktion, Flucht- und Rettungswege und der Bildung von Brandabschnitten zählen und somit im Zusammenhang mit der Errichtung oder der Änderung von baulichen Anlagen getroffen werden. Der anlagentechnische Brandschutz umfasst alle technischen Maßnahmen mit denen Brandrisiken minimiert, Flucht- und Rettungswege gesichert und Funktionen aufrechterhalten werden. Hierbei handelt es sich in erster Linie um Brandmeldeanlagen, Feuerlöschanlagen (z.B. Sprinkleranlagen), Rauchabzugsanlagen und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. Ergänzt werden diese durch organisatorische Brandschutzmaßnahmen. Hierzu zählen Fluchtwegepläne, Brandschutzordnungen und Verhaltensanweisungen für Personen im Brandfall.
Die Feuerwehren sind grundsätzlich für den abwehrenden Brandschutz zuständig. Dieser beinhaltet alle Maßnahmen um Menschen zu retten oder den Brand zu bekämpfen und Schäden zu reduzieren.
Die Anforderungen sind in den Bauordnungen der Länder geregelt und richten sich nach der Art des Gebäudes und dessen Nutzung. Sie werden in Gebäudeklassen eingeteilt, in denen die Risiken berücksichtigt und daraus die Anforderungen abgeleitet werden. Werden diese eingehalten, sind auch die Schutzziele bauordnungsrechtlich abgesichert. Dabei handelt es sich um Mindestanforderungen an
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die Brennbarkeit der Baustoffe
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die Feuerwiderstandsdauer der Konstruktion
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die Dichtheit der Verschlüsse von Öffnungen
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die Anordnung, Lage und Gestaltung von Rettungswegen
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die Zugangsmöglichkeiten für die Feuerwehr
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Ihr Brandschutzbeauftragter
Martin Ziegler
Qualifikationen und Tätigkeiten
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Laufbahnprüfung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst
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Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz
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Sachverständiger für die brandschutztechnische Bau- und Objektüberwachung
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Brandschutzbeauftragter
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Nachweisberechtigter vorbeugender Brandschutz
Erfahrung
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Leitung einer Werkfeuerwehr
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Einsatzdienst und Führungsaufgaben in der freiwilligen Feuerwehr
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Planung und Instandhaltungsplanung für den vorbeugenden und anlagentechnischen Brandschutz in einem Industrieunternehmen
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Koordination und Überwachung einer Werksicherheit / Werkfeuerwehr
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Seit 28 Jahren im abwehrenden und vorbeugenden Brandschutz tätig
Ergänzend
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Freiwillige Feuerwehr Neu-Ulm, Löschzugführer eines Stadtteils
Brandschutzberatung -
wichtiger denn je!
Brandschutz ist wichtiger denn je, da moderne Bauweisen und Technologien zunehmend komplexer werden. Die Anforderungen an Sicherheitsmaßnahmen steigen, um Menschen und Sachwerte zu schützen. Um Risiken früh zu erkennen und Katastrophen zu verhindern, ist ein umfassender Brandschutz unverzichtbar – für die Sicherheit von Mensch und Wirtschaft.
Jährlich gibt es in Deutschland:
1.226
gemeldete Brände
6.200
schwere Brandverletzungen
97 Mio
Euro Schaden aus Brandfällen
333
Feuertote
Auf Anfrage
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Bauordnungsrechtliche Prüfung von Löschanlagen nach SPrüfV mit einem Mitarbeiter
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Weitere Dienstleistungen nach Absprache (z.B. Sicherheitskonzept aus dem Bereich Schutz- und Sicherheit)
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Prüfung und Wartung von Feststellanlagen und Brandschutztüren
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Brandwarnmeldeanlagen (keine Brandmeldeanlagen)
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Feuerwehrpläne
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Feuerwehrlaufkarten
Beratung und Planung im Brandschutz
Brandfallsteuermatrix
Überwachung und Qualitätssicherung
Externer Brandschutz-
beauftragter
Flucht- und Rettungsdokumente
Spezifische Brandschutz-
maßnahmen
Kontaktdaten
Martin Ziegler
Tel 07307 9360949
Mobil 0174 2117963
Fax 07307 290356